Geänderte Voraussetzungen für PCR Tests
Nach Angaben Bundesgesundheitsministerium gilt für Test künftig:
- Der grundsätzliche Anspruch auf einen PCR-Test bleibt zwar bestehen. PCR-Tests wird es künftig aber nur noch nach positivem Antigen- Schnelltest geben.
- Bei Diagnose und Auswertung der PCR-Tests werden Risikopatienten, Personen in vulnerablen Bereichen (Pflege, Eingliederungshilfe, häusliche Pflege) und in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) bevorzugt. Auch Sie benötigen allerdings einen positiven Antigen-Schnelltest, bevor sie den PCR-Test machen können.
- Eine rote Warnmeldung auf der Corona-Warn-App reicht nicht mehr aus, um einen PCR-Test zu bekommen. Ein Anspruch muss zunächst mit einem Antigentest abgeklärt werden.
- Für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung bzw. Quarantäne, reicht der Antigen-Schnelltest.