Nach Angaben Bundesgesundheitsministerium gilt für Test künftig: Der grundsätzliche Anspruch auf einen PCR-Test bleibt zwar bestehen. PCR-Tests wird es künftig aber nur noch nach positivem Antigen- Schnelltest geben. Bei Diagnose und Auswertung der PCR-Tests werden Risikopatienten, Personen in vulnerablen Bereichen (Pflege, Eingliederungshilfe, ...
Nach Angaben Bundesgesundheitsministerium gilt für Test künftig: Der grundsätzliche Anspruch auf einen PCR-Test bleibt zwar ...
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